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   BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58   

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BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58 (https://dejure.org/1958,5556)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1958 - 2 StR 481/58 (https://dejure.org/1958,5556)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1958 - 2 StR 481/58 (https://dejure.org/1958,5556)
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  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 312/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
    Sofern RGSt 2, 198, 200 etwas anderes sagen will, kann dem der Senat nicht folgen (vgl. auch BGH = Urteil 1 StR 312/58 vom 21. Oktober 1958, dessen Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen ist).
  • RG, 30.01.1911 - I 1234/10

    Nach welchen Grundsätzen hat die "Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe" bei

    Auszug aus BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
    Der Fortbestand der Einzelstrafen tritt besonders hervor, wenn nach der ersten Gesamtstrafenbildung noch eine Straftat des Angeklagten zur Aburteilung kommt, die er schon vor der ersten Verurteilung begangen hatte (vgl. RGSt 44, 302; 76, 97, 98).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
    Allerdings gehen in der Gesamtstrafe die ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen auf und haben von da ab keine selbständige Bedeutung mehr, solange die Gesamtstrafe besteht (vgl. RGSt 60, 206, 207; 68, 149, 152).
  • RG, 05.02.1942 - 2 D 560/41

    Hat ein Gericht des Altreiches Straftaten abzuurteilen, die teilweise nach dem

    Auszug aus BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
    Der Fortbestand der Einzelstrafen tritt besonders hervor, wenn nach der ersten Gesamtstrafenbildung noch eine Straftat des Angeklagten zur Aburteilung kommt, die er schon vor der ersten Verurteilung begangen hatte (vgl. RGSt 44, 302; 76, 97, 98).
  • RG, 22.06.1880 - 1210/80

    1. Ist bei einer und derselben Zahlungseinstellung eine reale Konkurrenz des

    Auszug aus BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
    Sofern RGSt 2, 198, 200 etwas anderes sagen will, kann dem der Senat nicht folgen (vgl. auch BGH = Urteil 1 StR 312/58 vom 21. Oktober 1958, dessen Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen ist).
  • RG, 28.11.1940 - 2 D 462/40

    Zur Frage der Vollstreckung nicht oder nicht mehr angefochtener Einzelstrafen bei

    Auszug aus BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
    Sonst wären Überlegungen, wie sie RGSt 74, 387, 389 näher ausführt, nicht denkbar.
  • RG, 06.05.1926 - II 256/26

    Wie berechnet sich die sogen. Rückfallsverjährung (§§ 245, 264 StGB.), wenn die

    Auszug aus BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58
    Allerdings gehen in der Gesamtstrafe die ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen auf und haben von da ab keine selbständige Bedeutung mehr, solange die Gesamtstrafe besteht (vgl. RGSt 60, 206, 207; 68, 149, 152).
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